Samstag, 6. September 2014

Stephansburger Erbstollen


Das Recht zum Auffahren des Erbstollens wurde am 12.Juli 1790 verliehen. Zweck des Erbstollens war die Entwässerung des darüber liegenden Gebirges und der darin befindlichen Stollen. Zusätzlich wurde die Kohle von vier durchfahrenen Flözen abgebaut.
1855 wurden 366 t Kohle gefördert, 1867 ungefähr 2000 t. Die geförderten Kohlen konnten vom Stollenmundloch aus direkt auf die Ruhraaken verladen werden.
Ein Teil der Kohlen wurde über eine neu gebaute Pferdeeisenbahn zur nahe gelegenen Weiler Kohlenniederlage verbracht und von dort verladen.

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